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Für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss auf Masterstufe in Medizin und Praxiserfahrung als Weiterbildungskandidat*in zum Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie in einer psychiatrischen Einrichtung erforderlich. In Ausnahmefällen können auch interessierte Ärzt*innen anderer Fachrichtungen mit spezifischer Praxiserfahrung in der Behandlung psychiatrischer Patient*innen «sur dossier» zugelassen werden. Vor Beginn der Weiterbildung findet ein Orientierungsgespräch mit der Studiengangleitung statt. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Für die Zulassung und den Ablauf des Studiengangs gilt die Verordnung MAS/DAS Ärztliche Psychotherapie (PDF, 165 KB). Massgebend für den Studiengang sind zudem die Regelungen im Weiterbildungsprogramm der FMH für den Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie.
Die Studiengangleitung kann auf Antrag einen Studienunterbruch von maximal zwei Jahren aus triftigen Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft, oder Fremdjahr erlauben. Die genauen Modalitäten sind mit der Studiengangleitung schriftlich zu vereinbaren. Falls der nachfolgende Studiengang mangels Anmeldungen nicht zustande kommt oder ausgebucht ist, besteht kein Anspruch auf Wiederaufnahme des Studiums.